Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen AREN Schutzsysteme, Inhaber Romario Arencibia Mena, Ober-Hilbersheimer-Straße 1a, 55576 Sprendlingen (nachfolgend „AREN Schutzsysteme") und Verbrauchern über die Planung, Lieferung, individuelle Anpassung und/oder Montage von Schutzsystemen, insbesondere Katzenschutzsystemen und damit verbundenen Leistungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
AREN Schutzsysteme übermittelt dem Kunden ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der dort genannten Gültigkeitsdauer annimmt, insbesondere durch digitale Angebotsannahme im Kundenportal oder durch Unterzeichnung bzw. eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das angenommene Angebot und etwaige ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen.
3. Preise und Anzahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Soweit im Angebot eine Anzahlung zur Projektsicherung und Materialbeschaffung vereinbart ist, wird diese mit Vertragsschluss fällig. Die Höhe beträgt regelmäßig 25 % des Gesamtpreises; bei größeren oder materialintensiven Projekten kann im individuellen Angebot eine abweichende Anzahlung, beispielsweise 35 %, vereinbart werden. Maßgeblich ist ausschließlich die im konkreten Angebot ausgewiesene Höhe.
4. Restzahlung
Soweit keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, ist der nach Anrechnung der Anzahlung verbleibende Restbetrag nach vollständiger Ausführung der vereinbarten Leistung und Abnahme bzw. Fertigstellung sofort zur Zahlung fällig.
5. Maße, Fotos und Angaben des Kunden
Soweit die Planung oder Kalkulation auf Maßen, Fotos oder sonstigen Angaben des Kunden beruht, hat der Kunde diese nach bestem Wissen vollständig und zutreffend zu übermitteln. AREN Schutzsysteme darf diese Angaben der Planung und Materialbeschaffung zugrunde legen. Erkennbare oder vor Ort festgestellte Abweichungen werden im Rahmen der technisch möglichen Ausführung berücksichtigt. Erfordern erhebliche Abweichungen zusätzliche, ursprünglich nicht kalkulierte Leistungen oder Materialien, wird der Kunde hierüber informiert; zusätzliche Leistungen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bzw. nach entsprechender Vereinbarung berechnet.
6. Aufmaß und individuelle Anpassung
Je nach Auftrag können Maße vom Kunden übermittelt oder durch AREN Schutzsysteme vor Ort aufgenommen werden. Bauteile, Profile, Netze und sonstige Bestandteile können projektbezogen beschafft, zugeschnitten, angepasst oder vorbereitet werden. Die endgültige Anpassung kann unmittelbar am Montageort erfolgen.
7. Mitwirkungspflichten und Genehmigungen
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Montageflächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind und die Arbeiten durchgeführt werden können. Bei Mietobjekten oder sonstigen Objekten, an denen der Kunde nicht allein verfügungsberechtigt ist, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten erforderliche Zustimmungen des Vermieters, Eigentümers, der Eigentümergemeinschaft oder sonstiger Berechtigter einzuholen. AREN Schutzsysteme schuldet keine rechtliche Prüfung, ob eine solche Genehmigung erforderlich ist oder vorliegt.
8. Leitungen, Abdichtungen und verdeckte Einrichtungen
Der Kunde hat AREN Schutzsysteme vor Beginn der Montage über ihm bekannte Strom-, Wasser-, Gas- oder sonstige Leitungen, Abdichtungen, Fußbodenheizungen sowie andere verdeckte Einrichtungen im vorgesehenen Arbeits- und Befestigungsbereich zu informieren. Gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
9. Montage- und Ausführungstermine
Vereinbarte Termine setzen voraus, dass die erforderlichen Materialien verfügbar sind und die kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt werden. Muss eine Montage aufgrund von Sturm, starkem Regen, extremer Hitze, Frost oder anderen aus Sicht von AREN Schutzsysteme sicherheitsrelevanten Witterungs- oder Arbeitsbedingungen verschoben oder unterbrochen werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Für die reine wetterbedingte Verschiebung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Anfahrts- oder Ausfallkosten.
10. Kurzfristige Absage eines Montagetermins
Eine Terminverschiebung oder Absage durch den Kunden bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Montagetermin ist ohne Ausfallpauschale möglich. Sagt der Kunde den Montagetermin erst am Kalendertag des vereinbarten Termins ab oder ist die Durchführung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund trotz Anfahrt nicht möglich, kann AREN Schutzsysteme eine Ausfallpauschale in Höhe von 5 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AREN Schutzsysteme bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
11. Stornierung oder Kündigung des Auftrags
Für eine Beendigung des bereits geschlossenen Vertrags durch den Kunden gelten die gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsrechte. Bereits gezahlte Anzahlungen werden nicht pauschal allein aufgrund einer Stornierung einbehalten. AREN Schutzsysteme kann jedoch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Vergütung, Wertersatz und/oder Ersatz tatsächlich entstandener und nicht anderweitig ersparter Aufwendungen verlangen, insbesondere soweit Material bereits projektbezogen beschafft, bearbeitet oder individuell angefertigt wurde. Ein danach verbleibendes Guthaben des Kunden wird zurückerstattet.
12. Änderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder zusätzliche Leistungen, können hierdurch Mehrkosten und Terminänderungen entstehen. Solche Änderungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt, soweit sie nicht bereits vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind.
13. Abnahme und Beanstandungen
Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme zugänglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen, damit diese geprüft und gegebenenfalls behoben werden können. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine unterlassene sofortige Mitteilung nicht eingeschränkt.
14. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte und gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten Garantieerklärung ausdrücklich als solche zugesagt wurde. Angaben wie eine freiwillig verlängerte Absicherung bei einzelnen größeren Projekten gelten nur, wenn sie individuell schriftlich vereinbart wurden.
15. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen der Haftung.
16. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Für Waren oder Bestandteile, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann die gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht eingreifen. Ob und in welchem Umfang dies für einen konkreten Auftrag gilt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Vertragsgegenstand.
17. Vorzeitiger Leistungsbeginn
Soll AREN Schutzsysteme auf Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit einer Dienst- oder Werkleistung beginnen, wird hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Kunden eingeholt. Die gesetzlichen Folgen eines vorzeitigen Leistungsbeginns und einer vollständigen Vertragserfüllung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Widerrufsbelehrung.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gesetzlich zwingende Rechte des Verbrauchers bleiben durch diese AGB unberührt.